Mitarbeiterin der DSST Schönbuchlichtung schneidet in einer Küche ein Stück Kuchen an.

Pflege & Hauswirtschaft

Pflege & Hauswirtschaft

Bei der Diakonie -und Sozialstation stehen die Menschen mit ihren individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Unsere Pflegekräfte, Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen arbeiten Hand in Hand, damit unsere Kundinnen und Kunden so lange wie möglich selbst bestimmt in Ihrem vertrauten Zuhause leben können.

Mitarbeiterin der DSST Schönbuchlichtung misst den Blutdruck eines Mannes in seinem Zuhause.

Häusliche Krankenpflege

Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) bedürfen immer einer ärztlichen Anordnung. Wenn Ihr Hausarzt beispielsweise feststellt, dass Medikamente nicht selbstständig eingenommen oder Kompressionsstrümpfe nicht eigenständig angezogen werden können, stellt er eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus. Diese Verordnung leiten wir für Sie an die zuständige Krankenkasse weiter, um die Kostenübernahme zu beantragen. Auch eine Anleitung zur eigenständigen Durchführung (z. B. beim Blutzuckermessen) kann vom Arzt verordnet werden.

Unsere Leistungen

  • Verabreichen von Medikamenten
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Blutzuckerkontrolle und Diabetikerversorgung
  • Verbandwechsel und moderne Wundtherapie
  • Stoma- und Katheterpflege
  • Durchführung von Injektionen
  • Parenterale Ernährung über Portsysteme

Kostenübernahme

  1. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, ausgestellt durch den Haus- oder Facharzt.
  2. Der Arzt muss bestätigen, dass die Maßnahme nicht eigenständig durchführbar ist.
  3. Lebt im Haushalt eine Person, die die Leistung zumutbar übernehmen kann, kann die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern.
  4. Für Leistungen der häuslichen Krankenpflege gilt eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von derzeit 10 € pro ärztlicher Verordnung, zzgl. 10 % Eigenanteil der Kosten für die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr

Rezepte‒ & Medikamentenservice

Wir unterstützen Sie gegen eine Gebühr bei der Kontaktaufnahme mit einem unseren vertrauensvollen Partnern in unserem Einzugsgebiet.

  • Abholung von Rezepten aus der Arztpraxis
  • Lieferung der Medikamente aus der Apotheke

Damit Sie alles erhalten, was Sie benötigen – ohne zusätzliche Wege und Belastungen.

Grundpflege

Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse. Deshalb können Sie bei uns die benötigten Hilfen ganz flexibel aus einem umfangreichen Angebotskatalog auswählen. ‍ Vorab besprechen wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen, welche Leistungen für Sie sinnvoll sind. Im Anschluss erstellen wir Ihnen einen transparenten Kostenvoranschlag. So behalten Sie stets volle Kontrolle und Übersicht.

Unsere Leistungen:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • An- und Auskleiden
  • Mund- und Zahnhygiene
  • Rasur, Haut- und Haarpflege
  • Lagern
  • Hilfe beim Toilettengang und Intimpflege
  • Unterstützung bei Mobilität und Transfer
  • Unterstützung bei der Nahrungszubereitung
  • Hauswirtschaftliche Hilfen (Reinigung, Einkäufe etc.)
  • Wechseln der Bettwäsche
Mitarbeiterin der DSST Schönbuchlichtung lädt nach dem Einkauf Getränkekisten in ein Dienstfahrzeug.

Kostenübernahme & Abrechnung

Direkt mit den Pflegekassen
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten bis zur Höhe der Sachleistungsansprüche gemäß Ihrem festgestellten Pflegegrad. ‍ Werden mehr Leistungen in Anspruch genommen, tragen Pflegebedürftige die zusätzlichen Kosten selbst. Wird der Sachleistungsanspruch nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Restbetrag auf Antrag als Pflegegeld ausbezahlt werden (Kombinationsleistung). ‍ Erstellen wir Die Abrechnung erfolgt monatlich direkt zwischen unserem Pflegedienst und der zuständigen Pflegekasse.

Mitarbeiterin der DSST Schönbuchlichtung unterstützt eine ältere Person bei der pflegerischen Versorgung im häuslichen Umfeld.

Verhinderungspflege

Manchmal brauchen pflegende Angehörige eine Pause – sei es wegen Urlaub, Krankheit oder privaten Verpflichtungen.

Damit die Versorgung dennoch gesichert bleibt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege.

Ihre Vorteile:

  • Anspruch ab Pflegegrad 2
  • Bis zu 3.539 € pro Jahr für Ersatzpflege
  • Kein Nachweis des Verhinderungsgrundes nötig
  • Verhinderungspflege ist zusätzlich möglich – auch wenn Sachleistungen des Pflegedienstes ausgeschöpft sind

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Leistung.

Anleitung und Schulung

Sie pflegen Ihre Angehörigen selbst und wünschen weitere Informationen, Tipps oder auch praktische Anleitung?

Wir kommen zu Ihnen nach Hause und unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Pflege zum Beispiel zu Ernährungsfragen oder zum Umgang mit Hilfsmitteln. Auch praktische Übungen zur Lagerung oder zum Transfer des Pflegebedürftigen gehören zum Angebot.

Sofern eine Pflegestufe vorliegt, werden diese Leistungen von der Pflegekasse bezahlt.

Der Gesprächskreis findet etwa einmal monatlich an einem Dienstag statt. Die aktuellen Termine finden Sie unter Aktuelles und in den Nachrichtenblättern.

Ein gedeckter Tisch in heller, freundlicher Atmosphäre lädt in der DSST Schönbuchlichtung zum gemeinsamen Beisammensein ein.
Mitarbeiterin der DSST Schönbuchlichtung unterstützt im Haushalt und saugt den Teppich in einem hellen Wohnraum.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Neben der Unterstützung bei der Körperpflege helfen wir Ihnen auf Wunsch auch im Haushalt – zuverlässig, einfühlsam und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

‍Seit dem 1. Januar 2017 stellt die Pflegeversicherung dafür monatlich 131 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge können angespart und zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden.

Ihre Vorteile:

  • Aufräumen und Reinigung der Wohnung
  • Wäsche waschen und ggf. bügeln
  • Hilfe beim (gemeinsamen) Einkaufen
  • Wechseln der Bettwäsche
  • Zubereitung von Speisen

Gemeinsam mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen erstellen wir einen Plan, der sich genau an Ihren Bedürfnissen und Gewohnheiten orientiert. Darin wird festgelegt, welche Aufgaben regelmäßig übernommen werden sollen – z. B. wöchentlich oder alle 14 Tage. ‍ So bleibt Ihren Angehörigen wieder mehr Zeit für das, was wirklich zählt: gemeinsame Momente, Ausflüge oder einfach ein schöner Nachmittag bei Kaffee und Kuchen.

Jetzt anfragen

Damit wir Ihre Anfrage richtig zuordnen können, benötigen wir ein paar Informationen von Ihnen.

Diakonie- & Sozialstation
Schönbuchlichtung

Ziegelhofstraße 1

71088 Holzgerlingen

Tel: 07031 – 68 47 4 – 10

verwaltung@dsst-schoenbuchlichtung.de