Mitarbeiterin der DSST Schönbuchlichtung überreicht in einem Beratungsgespräch Informationsmaterial an zwei Personen.

Beratungsbesuch

Beratungsbesuche für Pflegegeld­empfänger
(§37.3 SGB XI)

Wenn Ihre Pflege zu Hause von Angehörigen übernommen wird, sind regelmäßige Beratungsbesuche vorgeschrieben:

  • Pflegegrad 1: bei Bedarf
  • Pflegegrad 2-5: alle 6 Monate verpflichtend

Wir führen diese Besuche durch, beraten Sie kompetent und weisen auf mögliche Leistungsansprüche hin.

Wichtig: Versäumte Beratungsbesuche können zur Kürzung des Pflegegeldes führen – vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin.

Mitarbeiterin der DSST Schönbuchlichtung berät ein älteres Paar bei einem persönlichen Gespräch am Tisch.

Jetzt anfragen

Damit wir Ihre Anfrage richtig zuordnen können, benötigen wir ein paar Informationen von Ihnen.

Diakonie- & Sozialstation
Schönbuchlichtung

Ziegelhofstraße 1

71088 Holzgerlingen

Tel: 07031 – 68 47 4 – 10

verwaltung@dsst-schoenbuchlichtung.de