
Beratungsbesuch
Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger
(§37.3 SGB XI)
Wenn Ihre Pflege zu Hause von Angehörigen übernommen wird, sind regelmäßige Beratungsbesuche vorgeschrieben:
- Pflegegrad 1: bei Bedarf
- Pflegegrad 2-5: alle 6 Monate verpflichtend
Wir führen diese Besuche durch, beraten Sie kompetent und weisen auf mögliche Leistungsansprüche hin.
Wichtig: Versäumte Beratungsbesuche können zur Kürzung des Pflegegeldes führen – vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin.

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Diakonie- & Sozialstation
Schönbuchlichtung
Ziegelhofstraße 1
71088 Holzgerlingen
Tel: 07031 – 68 47 4 – 10
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